LEISTUNGSKATALOG ZUR WOHNUNGSEIGENTUMS-VERWALTUNG

A. ALLGEMEINE VERWALTUNGSLEISTUNGEN
in der Reihenfolge des Wirtschaftsjahres:

  1. Buchführung entsprechend der kaufmännischen Bestimmungen
    1. Verbuchung der Hausgeldzahlungen,
    2. Bezahlung der Rechnungen,
    3. Führung der Wohnungs-, Lohn- und Sozialkostenkonten,
    4. Anlage der Instandhaltungsrücklage,
    5. Mahnwesen,
    6. Vornahme des Jahresabschlusses und Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben.
  2. Vorbereitung der Rechnungsprüfung und Vorlage der Rücklagenverwendung.
  3. Erstellung der Einzelabrechnung für jeden Eigentümer mit Berechnung seines Anteils.
  4. Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes. Bei Änderungen: Berechnung des neuen Hausgeldes und Versand an alle Eigentümer.
  5. Einladung zur Eigentümerversammlung.
  6. Leitung der Eigentümerversammlung.
  7. Versand des Protokolls an alle Eigentümer.
  8. Ausführung der gefassten Beschlüsse.
  9. Regelungen im Zusammenhang mit der Hausordnung und der Gemeinschaftsordnung.bene
  10. Erledigung von Angelegenheiten der Eigentümergemeinschaft
    1. grundstücks- und baurechtlicher Art
    2. nachbarschaftsrechtlicher Art
    3. abgabenrechtlicher Art
    4. versicherungsrechtlicher Art.
  11. Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferantenverträgen im Namen der Wohnungseigentümer.
  12. Abschluss, Kündigung, Änderung und Überwachung von Versicherungsverträgen im Namen der Wohnungseigentümer.
  13. Schadensmeldung und Abwicklung von Versicherungsfällen.
  14. Abrechnung der Einnahmen von gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen.
  15. Änderung der Verwaltungsunterlagen, die erforderlich werden:
    1. durch Änderung von Gesetzen und Verordnungen,
    2. durch Änderung der Teilungserklärung oder sonstigen Vereinbarungen,
    3. durch Abgabe von Zustimmungserklärungen, Prüfungen und Stellungnahme bei gewerblicher Nutzung und Konzessionsgesuchen,
    4. bei baulichen Veränderungen innerhalb des Sondereigentums,
    5. gegenüber Behörden und Versorgungsunternehmen für Bereiche außerhalb des Gemeinschaftseigentums.
  16. 16. Veranlassung von Rechtsmaßnahmen.

B. TECHNISCHE VERWALTUNG

  1. Überwachung des baulichen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums.
  2. Einholung von Kostenvoranschlägen.
  3. Vergabe von Reparaturarbeiten.
  4. Rechnungsprüfung.
  5. Aufbewahrung der die Wohnanlage betreffenden Planunterlagen.
  6. Aufbewahrung von Sicherungsscheinen für die zentrale Schließanlage.
  7. Abschluss von erforderlichen Wartungsverträgen.

C. BÜRO - LEISTUNGEN

  1. Anfertigung von Kopien, Zusendung von Unterlagen an den Verwaltungsbeirat.
  2. Ordnen und archivieren der Verwaltungsunterlagen, Wartungsverträge, Versicherungspolicen usw.

D. ZUSATZLEISTUNGEN
gegen gesonderten Bezahlung

  1. Mahnwesen
  2. Zustimmung als Verwalter bei Eigentumswechsel gegenüber dem Notar.
  3. Durchführung weiterer Versammlungen im gleichen Jahr, die durch Beschlussunfähigkeit oder auf speziellen Antrag ohne Verschulden der Verwaltung notwendig werden.
  4. Durchführung von größeren Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Kosten der WEG-Verwaltung

Die Vielfältigkeit einer Verwaltung kennt kaum Grenzen. Um über Kosten reden zu können, benötigen wir nähere Informationen über ihr Verwaltungsobjekt.
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